Hausordnung 

Hausordnung für den Hundetrainingsplatz.

Halle: Das Betreten des Kunstrasens ist nur mit sauberen Schuhen gestattet (Bitte Schuhe zu jeder Jahreszeit wechseln). Die Hunde müssen im Eingangsbereich abgetrocknet und die Pfoten gesäubert werden. Es stehen Reinigungstücher zur Verfügung. Versäubern der Hunde in der Halle ist strengstens verboten, Verstösse werden mit 20 CHF Busse bestraft. Wasser für die Hunde ist im Eingangsbereich zu verabreichen, nicht auf dem Rasenteppich.

Anmeldungen können mit dem Anmeldeformular, per Email, WhatsApp oder telefonisch entgegengenommen werden.

Stornierungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn mitzuteilen Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen wird die ganze Lektion in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung eines Kurses oder Lektion seitens der Hundeschule PawsBond, wird der Kunde spätestens 4 Tage vorher benachrichtigt. Im Falle einer Nichtdurchführung eines Kurses oder Hundebetreuung, wird das Kursgeld 100% zurückerstattet, wenn kein Notfall der Grund für die Nichtdurchführung war.

Notfall: Wenn ein Notfall der Grund für eine Nichtdurchführung eines Kurses oder Hundebetreuung war, wird das Geld von diesem Kurs oder Betreuungstag nicht zurückerstattet.

Stempelkarten und Gutscheine sind immer 1 Jahr gültig. Sobald die Gültigkeit erloschen ist, bedarf es einer neuer Stempelkarte. Lektionen die nicht aufgebraucht sind, werden nicht zurückerstattet und auch nicht verrechnet. Angefangene Stempelkarten sind übertragbar auf andere Personen!

Impfungen: Alle Hunde müssen die vorgeschriebenen, gültigen Impfungen haben. Die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Das Impfzeugnis ist bei der ersten Lektion zur Kontrolle vorzuweisen.

Versicherungen: Unfall und Haftpflichtversicherung sind Sache der Kursteilnehmer/-innen. Die Hundeschule PawsBondhaftet für keinerlei Schaden.

Zahlungen sind grundsätzlich per Überweisung und in BAR möglich.

Hundekot: Auf dem Trainingsplatz, sowie in der Trainingshalle dürfen sich die Hunde nicht versäubern. Verstösse werden mit 20 Franken Busse bestraft.
Ihr Vierbeiner kann sich in der Umgebung "lösen". Bitte die Kotaufnahmepflicht der Gemeinde einhalten. 

Leinenpflicht: Auf dem Übungsplatz sind die Hunde an der Leine zu führen, sie werden erst auf Weisung des Instruktors/Hundetrainers freigelassen.

Läufige Hündinnen dürfen nicht auf den Hundeplatz oder in die Trainingshalle.